Rund um den G20-Gipfel hatte die Hamburger Polizei auf Twitter mehrfach User geblockt. Zu dieser Praxis gibt es nun eine Antwort der Behörde auf eine Informationsfreiheitsanfrage. Nach Ansicht der Hamburger Polizei können Nutzer geblockt werden, wenn sie gegen die selbsterstellte Netiquette der Hamburger Polizei verstoßen haben.
Zweck des Blockierens sei „weitere Tweets an den Twitter-Account der Polizei Hamburg zu unterbinden, um auf diesem Weg die Qualität der Diskussionen in den sozialen Netzwerken auf hohem Niveau zu halten.“ Für das Blockieren bedürfe es nach Einschätzung des Justiziaritats der Polizei keiner gesonderten Rechtsgrundlage, heißt es weiter in der Antwort.
Rechtliche Situation unklar
Die rechtliche Situation des Blockens durch staatliche Stellen ist in Deutschland weiterhin unklar. netzpolitik.org sind bislang keine Urteile bekannt, die sich mit dem Thema beschäftigen. In den USA wird derzeit Präsident Trump verklagt, weil er Nutzer auf Twitter blockiert.

Die Polizei Hamburg argumentiert, dass durch das Blocken niemand von Informationen abgeschnitten würde. Nutzer könnten sich einen Zweitaccount besorgen oder die Tweets ohne Einloggen verfolgen. Außerdem seien Informationen der Hamburger Polizei nicht nur auf Twitter verfügbar.
Interessanterweise hob die Hamburger Polizei das Blocken bei einem Nutzer auch wieder auf und verwies darauf, dass der Nutzer damals das Handeln der Polizei mit einem Polizeistaat verglichen hatte. Das warf die Frage auf, ob das Social Media Team Blockierungen in einer Datenbank protokolliert:
https://twitter.com/MissCharlez/status/949334783603171328
Update:
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist an dem Fall dran und sucht noch Menschen, die von einer Behörde auf Twitter geblockt wurden. Die NGO ruft dazu auf, sich unter info (a) freiheitsrechte org zu melden – idealerweise mit Screenshot, der belegt, dass man geblockt ist. Besonders spannend wären für den Fall betroffene Journalistinnen und Journalisten, das ist aber keine zwingende Bedingung.
